Gesetzeskonforme Kasse
Die rechtlichen Anforderungen an Kassen haben sich in den letzten Jahren stark geändert. SmartCafe setzt natürlich unter anderem die aktuellen Anforderungen der GoBD um und unterstützt verschiedene TSE Lösungen. Für Österreich wird die RKSV-Signierung sowohl als Cloud- wie auch als Chipkartenlösung unterstützt.
GDPdU/GoBD konforme Kasse
Seit dem 01.01.2017 müssen alle eingesetzten elektronischen Kassen in Deutschland GDPdU/GoBD konform sein. Das bedeutet, dass die Kassen den "Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung" entsprechen müssen.
Dies bedeutet unter anderem:
Dies bedeutet unter anderem:
- Ein-/ und Ausgaben müssen einzeln gespeichert werden
- Die Daten müssen jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar sein
- Erforderliche Unterlagen wie Handbücher, Arbeitsanweisungen, Bedienungs- und Programmieranleitungen müssen vorgehalten werden
- Einzeldaten inkl. Strukturdaten müssen in einem dem Finanzamt lesbaren Format zur Verfügung gestellt werden
- Alle Daten müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden (in elektronischer Form, vollständig, ohne Verdichtung der Datensätze)
- Die Daten in der Kasse müssen manipulationssicher und unveränderbar gespeichert werden
Kassensicherungsverordnung und TSE
Ab 01.01.2020 müssen in Deutschland Registrierkassen eigentlich mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) versehen sein. Aufgrund von der Nichtverfügbarkeit zertifizierter TSE Module wurde der Einführungstermin mehrfach verschoben. Zum heutigen Zeitpunkt müssen alle elektronischen Kassen bis auf wenige Ausnahmen mit einer TSE ausgerüstet sein.
Die Kasse muss für jeden Geschäftsfall eine Transaktion starten, welche die folgenden Daten erfasst:
Weitere Informationen finden Sie unsere Homepage unter Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für Kassen in Deutschland
Die Kasse muss für jeden Geschäftsfall eine Transaktion starten, welche die folgenden Daten erfasst:
- Start-Zeitpunkt des Vorgangs
- Eine eindeutige und fortlaufende Transaktions-Nummer
- Art des Vorgangs
- Daten des Vorgangs
- Zahlungsart
- Zeitpunkt der Beendigung oder des Abbruchs
- Einen Prüfwert und
- Die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems bzw. die Seriennummer des Sicherheitsmoduls (TSE).
Weitere Informationen finden Sie unsere Homepage unter Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für Kassen in Deutschland
Hinweis:
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